Infrastruktur zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Frauen und auch Männer hierzulande immer noch vor große Herausforderungen. Vereinbarkeitsprobleme entstehen einerseits durch die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis ca. 14 Jahren, andererseits durch die Pflege von alten und/oder kranken Angehörigen.
Mütter und Väter sind auf ein ausreichendes Angebot an außerhäuslicher Kinderbetreuung angewiesen, wollen sie beide ihre Erwerbstätigkeit ausüben. Das Attribut ausreichend bezieht sich dabei nicht nur auf die reine Zahl von Plätzen sondern auch auf die Länge der täglichen Betreuungszeiten und die Qualität des Betreuungsangebotes. In vielen Bundesländern besitzen Kinder zwischen drei und sechs Jahren zwar einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, dieser Anspruch beschränkt sich in vielen Fällen jedoch auf den Vormittag bzw. eine begrenzte Anzahl von Stunden. Dass außerhäusliche Betreuung nicht nur eine Frage der Verwahrung ist sondern auch ein wichtiger Baustein in der vorschulischen Bildung, findet immer mehr Annerkennung. Daher wird in den meisten Regionen kontinuierlich an einem Ausbau der Betreuungsplätzen in Anzahl, zeitlicher und qualitativer Richtung gearbeitet, vor allem für die Kinder unter 3 Jahren und im Bereich des Nachmittagsangebotes in Schulen.
Vor allem in Westdeutschland mit seiner eher traditionellen Organisation der häuslichen Kinderbetreuung -vornehmlich durch die Mutter- ist das Angebot an Kindertagesplätzen noch unzureichend. Für Kinder unter drei Jahren ist das Angebot selten höher als für 10% aller Kinder, nur in wenigen Regionen bis zu 30%. Meist weniger als 5% aller Kinder unter drei Jahren werden ganztags (bzw. mehr als sieben Stunden) in Einrichtungen betreut. In Schleswig-Holstein, Niedersachen, Baden-Württemberg und Teilen von Bayern ist auch das Angebot für die Drei- bis Sechsjährigen gering, während in den anderen westdeutschen Bundesländern zumindest für diese Altersgruppe das Betreuungsangebot etwas günstiger ist.
In Ostdeutschland dagegen besucht ein Drittel bis zur Hälfte der Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesstätte, zu 50 bis 70% von diesen auch ganztägig. Zwei Drittel und mehr der Kinder im Alter von drei und sechs Jahren werden außerhäuslich betreut, ebenfalls größtenteils ganztags.

Das gute Betreuungsangebot in Ostdeutschland erlaubt es Eltern, stärker berufstätig zu sein. In Westdeutschland dagegen gelingt es Eltern, und hier sind es nach wie vor mehrheitlich die Frauen, nur mit zeitweiligem Berufsausstieg und stärkerer Arbeitszeitreduktion, berufstätig zu sein.
Indikatoren zur Kinderbetreuung als Liste zum Download (PDF)
Im Mai 2003 waren nach Ergebnissen des Mikrozensus rund zwei Millionen Menschen pflegebedürftig. Nahezu drei Viertel davon wurden zu Hause versorgt.


Laut Daten des SOEP waren zu 63 % derjenigen, die angaben, einen Bedürftigen zu pflegen, Frauen und entsprechend waren 37 % der häuslichen Pfleger Männer. Der Gender Datenreport 2005 benennt den Anteil der Frauen mit 73 %.
Lediglich ein Drittel der pflegenden Personen im erwerbsfähigen Alter ist neben der Pflege ihrer Angehörigen auch erwerbstätig. Viele Angehörige können keine häusliche Pflege übernehmen, ohne aus der Erwerbstätigkeit auszusteigen. Insgesamt fühlen sich Pflegepersonen durch die Pflegeaufgaben sehr belastet. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung – sowohl Sach- als auch Geldleistungen – führen bisher nicht zu einer durchgreifenden Entlastung.
Die Zahl der Pflegebedürftigen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, und dieser Trend wird sich fortsetzen. Wurden 2005 ca. 2,2 Mio. Pflegefälle gezählt, werden für 2020 bereits 2,9 Mio. prognostiziert. Bei den notwendigen Planungen und Maßnahmen zur künftigen Sicherung der Pflege, d. h. dem Ausbau der entsprechenden Infrastruktur und Arbeitsplätze in diesem Bereich, wird vor allem auch den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu tragen sein, die sich aus den nachgefragten Formen und Anteilen der Pflege zwischen stationären, ambulanten und häuslichen Leistungen ergeben.
